über uns
(Fakten/Presse-Infos aktualisiert am: 16.03.2009)

Streit über die Erstattung von Sondennahrung dauert an

Patienten, die auf künstliche Ernährung angewiesen sind, müssen weiterhin fürchten, dass sie diese Sonden- oder Trinknahrung doch noch selbst bezahlen müssen. Der Streit über die Frage, inwieweit so genannte Enterale Ernährung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden darf, schwelt weiter.

Die Absicht der Bundesregierung und der Koalitionsparteien CDU und SPD endlich für klare Verhältnisse zu sorgen, ist zunächst gescheitert. Das Vorhaben, eine seit 2005 geltende, patientenfreundliche Regelung des Bundesgesundheitsministeriums in ein Gesetz zu gießen, wurde im Herbst 2008 vertagt.

Grund dafür war die Intervention des Gemeinsamen Bundesausschusses, der den Leistungskatalog der Krankenkassen festlegt, und die durch den GKV-Spitzenverband vertretenen Krankenkassen, die ihn bezahlen müssen. In einer Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses hatten beide Institutionen polemisiert, dass damit die Krankenkassen künftig für „Essen und Trinken“ ihrer Versicherten aufkommen müssten und vor einer unvorhersehbaren Kostenausweitung gewarnt.

Damit wurde eine frühere, längst widerlegte Argumentation des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgegriffen. Aus Angst vor steigenden Kosten hatte er versucht, die Verordnung von Sonden- und Trinknahrung an so viele Voraussetzungen zu knüpfen, dass kaum noch ein Patient auf Erstattung hätte hoffen können.

Im Jahr 2005 riss dem Bundesgesundheitsministerium der Geduldsfaden. Es verfügt per Ersatzvornahme:

„Enterale Ernährung ist bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.“

Diese Vorschrift, die wortgleich als Paragraf 33a in das Sozialgesetzbuch V hätte eingefügt werden sollen, gilt seither – ohne dass die auch jetzt wieder beschworene Leistungsausweitung zu verzeichnen gewesen wäre. Im Gegenteil: Die Hersteller registrieren seither einen Rückgang der Umsätze um 15 Prozent.

Unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren ist die Erstattung von Sondennahrung durch juristische Schritte des Gemeinsamen Bundesausschusses bedroht. Er klagt seit vier Jahren – mittlerweile in Zweiter Instanz - gegen die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums. Dabei geht es formal gar nicht um die Regelung an sich. Vielmehr sieht sich der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Rechten beschnitten, den Leistungskatalog der Krankenkassen festzulegen.

Der Verein Recht auf Essen und Leben, dem das Einschreiten des Ministeriums im Jahr 2005 zu verdanken ist, kämpft daher unverändert weiter für die Erhaltung der Erstattungsfähigkeit von Enteraler Ernährung. Wer medizinische Ernährung, die mit Sonden durch Nase oder Bauchdecke zugeführt werden muss, mit normaler Nahrung gleich setzt, verhöhnt die Betroffenen.

Verein Recht auf Essen und Leben e.V.
Bayreuther Straße 33

92224 Amberg

 

Die neue Richtlinie zur enteralen Ernährung finden Sie hier

Das Einschreiten des Ministeriums ist im Wesentlichen dem Widerstand des Vereins Recht auf Essen und Leben zu verdanken, in dem sich renommierte Organisationen wie der Bundesverband der Schädel-Hirnpatienten in Not, sowie namhafte Persönlichkeiten zusammengeschlossen hatten.
Der Verein ist unter folgender Adresse erreichbar:
Verein Recht auf Essen und Leben e.V.
Bayreuther Straße 33
92224 Amberg

Vorsitzender: Landrat Armin Nentwig

Trotz des aktuellen Erfolges bleibt die Versorgung schwerkranker Patienten problematisch. 60 Prozent neu aufgenommener Bewohner geriatrischer Heime sind krankhaft untergewichtig. Hierauf wird der Verein Recht auf Essen und Leben nun sein Augenmerk richten.